Weche Rechte besitzt man im Umgang mit dem Girokonto?

Üblicherweise darf ein Girokonto ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eröffnet werden. Minderjährige benötigen die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Für Schüler und Studenten ist das Girokonto in der Regel kostenfrei, jedoch verlangen manche Bankinstitute Kontoführungsgebühren. Das sich auf dem Girokonto befindliche Guthaben muss verzinst werden. Der Zinssatz wird frei vom jeweiligen Bankinstitut gewählt. Eine Kündigung ist für jeden Kunden jederzeit, kostenfrei und ohne Einhaltung einer Frist, möglich. Die Handhabung und Ausgestaltung eines Girokontos wird in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Fragen rund um die Voraussetzung zur Girokonto Eröffnung