Habe ich Zugriff auf die gespeicherten Daten der SCHUFA?
Ja, als Verbraucher haben Sie stets ein Recht darauf, Daten die zu Ihrer Person gespeichert werden, einzusehen.
Unter Umständen kann es vorkommen, dass Ihr Vermieter oder auch Arbeitgeber Einsicht in Ihre SCHUFA-Akte fordert um so von mehr Sicherheiten zu profitieren. Sollten Sie einmal in solch eine Lage geraten, stehen Ihnen unterschiedliche Wege offen. Ihnen werden stets zwei unterschiedliche Datensätze von der SCHUFA-Zentrale angeboten. Sie sollten vorher immer abwägen ob Sie eine Verbraucherauskunft oder eine Eigenauskunft gewähren wollen. Letztere gibt Auskunft über die kompletten zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Eine Verbraucherauskunft dagegen enthält ausschließlich Informationen, die zum Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner erforderlich ist.
Für einmalig 15,60 EUR ist es außerdem möglich, sich bei der SCHUFA zu registrieren. Damit haben Sie die Möglichkeit, unbefristet online-Zugriff auf die Selbstauskunft zu bekommen. Als Bonus erhalten Sie zudem einen Preisvorteil auf Ihre SCHUFA-Verbraucherauskunft. Sollten Sie nur an einer einmaligen Verbraucherauskunft interessiert sein, so können Sie auch ohne vorherige Registrierung die Daten mittels Bestellung per Postweg erhalten. Das gilt ebenso für die Selbstauskunft. Die dritte und letzte Möglichkeit Einsicht in Ihre Daten zu erhalten, sieht vor, direkt bei einer SCHUFA-Verbraucherservicestelle vorstellig zu werden. Der Einblick in die Daten erfolgt hier kostenlos für Sie.
